Tonerstaub aus Druckern und Kopierern
Laserdrucker und Kopierer arbeiten mit Toner, dessen Partikel bei unsachgemäßem Umgang für die Gesundheit gefährlich sein können.
Arbeitgeber müssen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz [externer Link, öffnet in eigenem Fenster] für eine geeignete Organisation sorgen, damit die notwendigen Maßnahmen auch durchgeführt werden. In den hier erwähnten Erläuterungen und Publikation wird eine Möglichkeit dargestellt, wie dieser Pflicht nachkommen werden kann kann (gerätekundige Person).
Folgendes sollten alle beachten:
- Papier nachfüllen darf jede und jeder.
- Beim Kopieren den Deckel geschlossen halten. „Trauerränder“ erhöhen die Schadstoffabgaben und verschmutzen die Walzen stärker.
- Nach längeren Kopierarbeiten oder größeren Ablagearbeiten die Hände gründlich mit kaltem Wasser und Seife waschen. So kann Tonerstaub von der Haut entfernt werden. Mit Warmwassser verkleben manche Tonerstäube!
Dafür gibt es die "Gerätekundigen":
- Toner nachfüllen, die Tonerkartusche oder den verschmutzten Ozonfilter wechseln.
- Papierstau entfernen. Hier gilt: Papier niemals gewaltsam entfernen. Dadurch kann unfixierter Tonerstaub freigesetzt werden.
- Papierreste zwischen den Walzen sollten nur nach Einweisung durch einen Servicetechniker entfernt werden. Dieser zeigt, wie dabei die Staubbildung gering gehalten werden kann.
- Nach der Entfernung eines Papierstaus sollten Sie die Geräteumgebung mit einen feuchten Tuch wischen und sich danach die Hände mit kaltem Wasser und Seife waschen.
Informationen für die Reinigungskräfte:
- Laserdrucker und Kopierer niemals ausblasen oder ausfegen.
- Geräteumgebung regelmäßig feucht wischen. Danach sollten die Hände mit kaltem Wasser und Seife gewaschen werden. Warmes Wasser verklebt manche Tonerstäube auf der Haut.
Aus dem Newsletter der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) vom 28. Mai 2014
Laserdrucker eher in separaten Räumen betreiben
Nach der heute veröffentlichten Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zu Laserdruckeremissionen gibt es keine Hinweise darauf, dass Emissionen aus Laserdruckern messbare Gesundheitsschäden hervorrufen.
Ein anderes Thema sei die vermeidbare Belästigung durch den Betrieb der Drucker; für eine solche Belästigung ergaben sich Hinweise in den psychologischen Untersuchungen der Studie. "Deshalb raten wir Betrieben weiterhin dazu, Laserdrucker und Kopiergeräte in einem separaten Raum zu betreiben, soweit dies arbeitsorganisatorisch sinnvoll ist", sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. "Dafür spricht schon der Schutz der Beschäftigten vor der Belästigung durch Lärm, Wärme und dem Geruch, den die Geräte entwickeln."
Hintergrund der Studie zu möglichen Gesundheitsgefährdungen durch Emissionen von Laserdruckern und Kopiergeräten waren Berichte, nach denen im Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Geräte bei einigen Beschäftigten gesundheitliche Symptome auftraten: zum Beispiel Atemprobleme und Kopfschmerzen. Im Rahmen der Studie wurden Testpersonen Laserdruckeremissionen unter systematisch variierten, kontrollierten Bedingungen ausgesetzt; dabei wurden Laserdrucker mit sehr niedriger und sehr hoher Emission verwendet. Zu den Probanden zählten Gesunde, Personen mit einer unspezifischen Überempfindlichkeit der Atemwege, Personen mit Asthma und Personen, die über gesundheitliche Probleme durch Laserdrucker berichteten.
In ihrem Abschlussbericht kommen die Forscher der LMU und der BAM zu dem Ergebnis: Es seien keine belastbaren Hinweise darauf zu finden, dass Laserdruckeremissionen objektiv messbare Erkrankungsprozesse verursachen, die den von Betroffenen geschilderten Beschwerden entsprechen. So seien keine spezifisch auf die Emissionen zurückführbaren Änderungen der Lungenfunktion oder von Markern für Entzündungen beobachtet worden. Dies sei trotz der großen Zahl von Probanden, der Berücksichtigung von vermutlich besonders empfindlichen Personen und des Einsatzes aufwändiger und genauer Messmethoden der Fall gewesen. Die Wissenschaftler weisen einerseits darauf hin, dass ihre Untersuchungen nur einen relativ kurzen Zeitraum sowohl der Exposition als auch der Nachbeobachtung abdeckten. Andererseits überstiegen die Partikelkonzentrationen bei den Untersuchungen die an Arbeitsplätzen üblichen Werte deutlich, so dass die Wahrscheinlichkeit für eine Wirkung gesteigert war. Aus den Ergebnissen ließen sich daher nur begrenzt Aussagen zu möglichen Langzeitfolgen der Einwirkung von Laserdruckeremissionen ableiten. Im Vergleich zu Erkenntnissen zu anderen Schadstoffen sprächen die Ergebnisse jedoch dagegen, dass Laserdrucker ein wesentliches Gesundheitsrisiko darstellten.
Die DGUV hat die Studie der LMU und der BAM im Rahmen ihrer Forschungsförderung finanziell unterstützt. Ziel der DGUV war, Daten über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Drucker- und Kopiereremissionen zu gewinnen. Auf das Studiendesign, die Durchführung der Studie sowie die Ergebnisse oder deren Auswertung hatte die DGUV keinen Einfluss. Der Ergebnisbericht wird auf der Seite der DGUV im Internet veröffentlicht. Der Bericht ist frei zugänglich unter folgenden Links:
Teilprojekt LMU:
http://www.dguv.de/webcode/d117060
Teilprojekt BAM:
http://www.dguv.de/webcode/d117059
=> Infoblatt der BAUA (146 KB)
=> Untersuchungsbericht der BAUA (94 KB)