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September 2012

Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) "Raumtemperatur" (A3.5)

Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) Nr. 37 vom 31. August 2012 wurde die im Juni 2010 gefasste ASR A3.5 mit Ergänzungen und Änderungen veröffentlicht.

Diese Arbeitsstättenregel gilt für Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume, an die betriebstechnisch keine spezifischen raumklimatischen Anforderungen gestellt werden. Insbesondere gibt diese ASR eine Erläuterung zum Begriff „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“. (ASR A3.5 Nr. 2, Abs. 1)


=> Download der ASR A3.5 [310 KB]
=> Flyer "Sommerhitze im Büro" [190 KB] der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua:)

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