Kirchliches Arbeitsschutzgesetz Baden
Kirchliches Gesetz über den Arbeitsschutz(Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Evangelischen Landeskirche in Baden - K-Arbeitsschutzgesetz - (KArbSchutzG), so lautet die genaue Überschrift des Gesetztes.
Als erste Landeskirche der Evangelischen Kirche in Deutschland hat die Evangelische Landeskirche in Baden für ihren Bereich den Arbeitsschutz in einem Kirchengesetz geregelt. Damit ist sichergestellt, dass alle Untergliederungen der Evangelischen Landeskirche in Baden (Kirchenbezirke und Kirchengemeinden), alle selbständigen Einrichtungen, Werke und Dienste entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes in das Netz des kirchlichen Arbeitsschutzes eingebunden sind.
Kirchliches Gesetz über den Arbeitsschutz(Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Evangelischen Landeskirche in Baden - K-Arbeitsschutzgesetz - (KArbSchutzG)
In Vorbereitung ist derzeit noch eine Rechtsverordnung gem. § 9 KArbSchG, in welcher nähere Regelungen zu den einzelnen §§ getroffen werden.