Kostenübernahme Erste-Hilfe, Aus- und Weiterbildung für Pfarrerinnen und Pfarrer, die in Kirchengemeinden im aktiven Dienstverhältnis stehen
Die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) [externer Link / öffnet in eigenem Fenster] wird ab dem 1. Januar 2013, befristet auf fünf Jahre, die Kosten für die Aus- und Weiterbildung von Ersthelfern auch für Pfarrerinnen oder Pfarrer in einer Pfarr- bzw. Kirchengemeinde in einem aktiven Dienstverhältnis übernehmen. Die Kosten werden von der VBG ohne spezielle Anfragen oder Anträge generell übernommen.
Diese Entscheidung ist auf fünf Jahre befristet. Die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) wird die ermächtigten Stellen im Laufe der kommenden Monate informieren. Die VBG-Bezirksverwaltungen wurden bereits in Kenntnis gesetzt.
Hierdurch wird eine einfache und praktikable sowie für alle Beteiligten kostengünstige Möglichkeit eröffnet, die Verpflichtung zur Sicherstellung der Ersten Hilfe zu erfüllen sowie eine gute Möglichkeit eröffnet, die Ersthelfer-Versorgung in den Kirchengemeinden zu verbessern.