kontrastreiche Ansicht

aus      --       an

Februar 2022

Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten. Das BVerwG erklärte zum Sinn und Zweck: "Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist die frühzeitige Klärung, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern." Im weiteren Sinne geht es um ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft. Die Rechtsgrundlage ist § 167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). [externer Link, öffnet in eigenem Fenster].

Text von WIKIPEDIA, Link siehe unten




=> Betriebliches Eingliederungsmanagement bei WIKIPEDIA [externer Link, öffnet in eigenem Fenster]

=> gilt für die Landeskirche in Baden  Eingliederungsmanagement BEM-Flyer (858 KB)

=> gilt für die Landeskirche in Baden  Eingliederungsmanagement Leitfaden der Evangelischen Landeskirche in Baden (1.290 KB)

=> Eingliederungsmanagement Leitfaden des DGB (759 KB)

=> Musterdienstvereinbarung BEM (74 KB)

=> Musterdienstvereinbarung BEM WORD-Datei (40 KB)

=> gilt für die Landeskirche in Baden Verfahrensablauf eines BEM (68 KB)

=> Bild zeigt die badische Flagge Betriebliches Eingliederungsmanagement bei längerer Erkrankung, Dienstvereinbarung gilt nur für die landeskirchlich Beschäftigten in den Kirchenbezirken und -gemeinden

nach oben

home1.|| Kirchengewerkschaft - Info3.| infothek4.| Entgelttabellen5.| wir über uns6.||Kontakt & Impressum8.]

Valid HTML 4.01 Transitional CSS ist valide!