Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten. Das BVerwG erklärte zum Sinn und Zweck: "Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist die frühzeitige Klärung, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern." Im weiteren Sinne geht es um ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft. Die Rechtsgrundlage ist § 167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). [externer Link, öffnet in eigenem Fenster].
Text von WIKIPEDIA, Link siehe unten
=> Betriebliches Eingliederungsmanagement bei WIKIPEDIA [externer Link, öffnet in eigenem Fenster]
=> Eingliederungsmanagement BEM-Flyer (858 KB)
=> Eingliederungsmanagement Leitfaden der Evangelischen Landeskirche in Baden (1.290 KB)
=> Eingliederungsmanagement Leitfaden des DGB (759 KB)
=> Musterdienstvereinbarung BEM (74 KB)
=> Musterdienstvereinbarung BEM WORD-Datei (40 KB)
=> Verfahrensablauf eines BEM (68 KB)
=> Betriebliches Eingliederungsmanagement bei längerer Erkrankung, Dienstvereinbarung gilt nur für die landeskirchlich Beschäftigten in den Kirchenbezirken und -gemeinden