Kirchengewerkschaft
Landesverband  B A D E N

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Oktober 2011

Studienreise

Unter gewissen Bedingungen können Studienreisen als Fortbildungsmaßnahmen anerkannt und bezahlt werden.
Die verwaltungsinternen Regelungen sind nachzulesen:

=> Studienreisen als Fortbildungsmaßnahmen
abgedruckt im GVBl, OKR 31.10.1989, AZ.20/30

dabei ist zu beachten:
Nr. 9.4 des Auszuges aus den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 18. Juli 2003 zu § 112 Landesbeamtengesetz
gem. Anlage 4 zur AR-M

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