kontrastreiche Ansicht

aus           an

November 2018

Mutterschutz

In sieben Abschnitten wird im Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter gilt für Deutschland Mutterschutzgesetz externer Link) der Mutterschutz in allen Einzelheiten wie Kündigungsschutz, verbotene Arbeiten, Einkommenssicherung, Beschäftigungsverbot während der Schutzfrist und vieles andere mehr geregelt.

Mutterschutzfrist

Arbeitnehmerinnen haben einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen. Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Bei medizinischen Frühgeburten, also in der Regel bei einem Geburtsgewicht von unter 2.500 Gramm, verlängerte sich schon bisher die Mutterschutzfrist nach der Entbindung zusätzlich noch um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.

Jahresurlaub für schwangere Frauen und Mütter

Die Mutterschutzfristen und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote zählen bei der Berechnung des Erholungsurlaubs als Beschäftigungszeiten.

Versicherungsleistungen

Maßgeblich für die Versicherungsleistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sind die §§ 195 bis 200 der Reichsversicherungsordnung.

=> gilt für Deutschland Beschäftigungsverbote im Mutterschutz
=> gilt nur für Baden Beihilfe
=> gilt für Deutschland Elternzeit & Elterngeld
=> Geburt eines Kindes
=> gilt nur für Baden Freie Tage
=> Die Broschüre "Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz" erläutert die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes und enthält unter anderem den Gesetzestext. Außerdem werden Tipps gegeben, welche Stellen und Einrichtungen Rat und Auskunft bei Fragen zum Mutterschutz geben können.
=> gilt für DeutschlandMutterschutzgesetz (externer Link)

nach oben

home 1. |     Kirchengewerkschaft - Info 3. |     infothek 4. |     Entgelttabellen 5. |     wir über uns 6. |     Kontakt & Impressum 8. ]

Valid HTML 4.01 Transitional CSS ist valide!