Oktober 2003

 

Pressestelle

Berlin, den 17.10.2003


Ausbildungsverordnung konkretisiert die Modernisierung der Krankenpflegeberufe

Der Bundesrat hat heute der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege zugestimmt. Die Ministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, erklärt dazu: „Gerade in einer alternden Gesellschaft verändern sich die Krankheitsbilder, wird auch die Krankenpflege immer wichtiger. Deswegen wollen und müssen wir durch eine attraktive Ausbildung wieder mehr junge Menschen für diese Berufe begeistern. Außerdem wird die Pflegeausbildung den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Wir wollen so die qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung auch in Zukunft sicherstellen.“

Die Verordnung setzt die Vorgaben des neuen Krankenpflegeausbildungsgesetzes(*) um, das zum 01.Januar 2004 in Kraft tritt. Ziele des Gesetzes sind unter anderem die bessere Vernetzung von schulischer und praktischer Ausbildung sowie eine Stärkung der Pflegeberufe. Die Pflege beinhaltet fortan auch präventive, rehabilitative und palliative Maßnahmen und unterliegt somit einem umfassenden Ansatz. In diesem Zusammenhang lautet die vollständige Berufsbezeichnung nun Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.

Mit der neuen Verordnung werden jetzt die konkreten Anforderungen an die Ausbildung der Krankenpflegekräfte sowie der Kinderkrankenpflegekräfte geregelt, wie zum Beispiel:


(*) Anmerkung
gemeint ist hier wohl das „Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz – KrPflG)“ vom 16. Juli 2003, welches zum 1. Januar 2004 in Kraft tritt.