Kirchengewerkschaft
Landesverband  B A D E N

kontrastreiche Ansicht

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Oktober 2010

Februar 2007

EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND
MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ)

insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

Was ändert sich am 01.01.2007?

Zum 01.01.2007 tritt eine Regelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag in Kraft, wonach ab diesem Zeitpunkt für alle „neuartigen Rundfunkempfangsgeräte“ die Rundfunkgrundgebühr von 5,52 EURO monatlich zu zahlen ist. Begründet wird dies damit, dass theoretisch die öffentlich-rechtlichen Radioprogramme im Internet empfangen werden können. Im Einzelnen:

Was bedeutet dies für kirchliche Einrichtungen ab dem 01.01.2007?

Was sollten Sie tun?

Wer kann von der Rundfunkgebühr befreit werden?

Bei weiteren Fragen

Die Neuregelung sowie das Rundfunkgebührenrecht insgesamt sind in hohem Maße unübersichtlich und bürokratisch. Bei Zweifelsfragen sollten Sie daher zunächst Rücksprache mit der zuständigen Rechtsabteilung in Ihrer Landeskirche oder ggf. mit dem Kirchenamt der EKD nehmen (E-Mail: rainer.gritzka.@ekd.de).

Stand: 1.12.2006

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