Kirchengewerkschaft
Landesverband  B A D E N

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Januar 2016

Fahrkarten

Schon aus ökologischen Gründen sollte - wann immer nur irgend möglich - mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren werden.

Seit dem 1. Juli 1995 werden von den kirchlichen Arbeitgebern (vor allem vom EOK) auch nur noch in Ausnahmefällen mit triftigen Gründen (§ 4 Abs. 1 kirchliches Dienstreisekostengesetz) Fahrtkosten bei PKW-Benutzung erstattet.

Fahrkarten der DB für Dienstfahrten, welche vom EOK bezahlt werden müssen, können rechtzeitig vorher beim EOK angefordert werden.

=> Fahrtkosten bei geteiltem Dienstauftrag
=> Großkundenabo der DB
=> Kaskoversicherung
=> Lohnsteuer / Einkommensteuer
=> Reisekosten

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